MiPAAF: Die Frist für die Einreichung von GAP-Beihilfeanträgen wurde bis zum 15. Juni verlängert

Angesichts der am 11. Mai auf der Konferenz der Staaten und Regionen erzielten Einigung unterzeichnete der Minister für Agrar-, Ernährungs- und Forstpolitik Stefano Patuanelli heute das Dekret, das die Verlängerung der Frist für die Einreichung von Beihilfeanträgen für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) festlegt. für das Jahr 2022 bis 15.

Die Maßnahme bezieht sich auf die Einzelanwendung und auf die Flächenanwendungen der ländlichen Entwicklung.

Die Verlängerung wurde unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Beobachtungen beschlossen, die im institutionellen Dialog mit den an der Maßnahme beteiligten Akteuren entstanden sind. Tatsächlich ermöglichen es die neuen Fristen landwirtschaftlichen Betrieben, von den GAP-Instrumenten zu profitieren, ohne Sanktionen für die verspätete Einreichung der entsprechenden Anträge zu riskieren.

MiPAAF: Die Frist für die Einreichung von GAP-Beihilfeanträgen wurde bis zum 15. Juni verlängert