Rdc: Integration Einheitlicher und universeller Check für Familien mit erwachsenen Kindern

Mit Gesetzesdekret Nr. 48 vom 4. Mai 2023, umgewandelt mit Änderungen durch Gesetz vom 3. Juli 2023, Nr. 85 ändert den Referenz-Rechtsrahmen für Haushalte, die Staatsbürgerschaftseinkommen beziehen. 

Im Einzelnen ist für Haushalte, in denen minderjährige Kinder, Behinderte und ältere Menschen über sechzig leben, vorgesehen, dass dieselben Haushalte bis zum 31. Dezember 2023 weiterhin das Staatsbürgerschaftseinkommen erhalten. Familien, in denen keine minderjährigen Kinder, über sechzig oder behinderte Menschen leben, Andererseits werden sie nach Erreichen des siebten Monats der Leistungszahlung schrittweise von der Leistung suspendiert, mit Ausnahme einer möglichen Übernahme von Betreuungsleistungen in fragilen Situationen. 

Um die Auswirkungen auf Haushalte mit unterhaltsberechtigten Kindern zu bewerten, die die sogenannte Integration der Einheits- und Universalbeihilfemaßnahme gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Gesetzesdekrets vom 29. Dezember 2021 Nr. 230 ist es notwendig, die Situationen zu unterscheiden. 

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die im Rahmen der Integration AUU auf den Rdc für den Monat Juli geschuldeten Beträge, da dieser Betrag bereits angesammelt wurde, am 27. August ordnungsgemäß mit der Rdc-Karte beglichen werden.

Bei Haushalten, die den Rdc noch bis Dezember beziehen, wird die AUU-Integration zusammen mit dem Rdc und ohne Unterbrechung auf der Rdc-Karte bezahlt. Für die Ratenzahlungen im Januar und Februar 2024, für die der RDC-Dienst gekündigt wurde, wird die AUU vollständig mit der RDC-Karte bezahlt. 

Im Allgemeinen werden für die Monate, die nicht unter die Rdc-Maßnahme fallen, die gesetzlich vorgesehenen Ermäßigungen für das gleichzeitige Vorhandensein der beiden Maßnahmen, berechnet auf der Grundlage der Äquivalenzskala, nicht mehr angewendet.

Bei Familien, die von der Inanspruchnahme des Rdc ausgeschlossen sind, verlieren sie auch dann nicht den Anspruch auf die Familienleistung, deren Fortbestand bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährleistet ist, wenn die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen vorliegen (z. B. Studierende, Auszubildende etc.). ). 

Für diese Haushalte ist die Nutzung von AUU für die Monate, die nicht durch einen neuen Antrag abgedeckt sind, mit Guthaben auf der Rdc-Karte vollständig garantiert. In diesem Fall erfolgt die Zahlung aller bis Februar 2024 fälligen Raten über die Karte. 

Im Falle der Einreichung eines neuen AUU-Antrags erfolgt die Zahlung mit den gewählten Methoden ab dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde.

Weitere Details und Einblicke entnehmen Sie bitte der Meldung Hermes vom 7. August 2023 n. 2896.

Rdc: Integration Einheitlicher und universeller Check für Familien mit erwachsenen Kindern